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Ruhe!!!

Sehr verehrte Leserin, sehr verehrter Leser, haben Sie Lust auf ein kleines Ratespiel? Haben Sie? Gut! Ich erzähle Ihnen nachfolgend eine Geschichte, und Sie erraten hinterher, wo sie sich abspielt. Einfach, sagen Sie? Wir werdens ja sehen. Bereit? Dann kanns ja losgehen.

Wir befinden uns in XY. Hier gibt es ein Problem. Ein Lärmproblem. Für viele mag es ein kleines sein, für Herrn Meier (Name von der Redaktion geändert) allerdings ein grosses. Ein so grosses, dass er in der Nacht nicht schlafen kann – er beschliesst, sich dagegen zu wehren. Schliesslich ist es sein gutes Recht, ungestört zu sein. Man munkelt, dass er mit diesem Lärm hätte rechnen müssen, als er sich dazu entschlossen hat, hierher zu ziehen. Es ist nämlich durchaus üblich, dass es hier an diesem Ort auch mal etwas lauter zu und her geht. Die Ursache liegt vor Herrn Müllers Haustür und damit auch vor seinem Schlafzimmerfenster. Seine Nachbarn stört der nächtliche Lärm nicht. Im Gegenteil. Sie sind im vollen Bewusstsein in diese Gegend gezogen, teilweise leben sie hier schon Jahre, ja Jahrzehnte. Für den Lärm verantwortlich ist Herr Müller (Name von der Redaktion geändert) und sein Betrieb. Er tut in diesem Betrieb nichts Ungewöhnliches. Jedenfalls nichts, was an diesem Ort nicht getan werden dürfte. Werden DURFTE. Bis jetzt. Herr Meier ist nämlich bei den Behörden vorstellig geworden, mit dem Begehren, dass diesem nächtlichen Treiben Einhalt geboten werde. Mehrfach und mit steigendem Nachdruck. Die Behörden zeigten Verständnis und schickten Herrn Müller einen Brief, in welchem stand, dass jetzt Schluss sei mit dem untolerierbaren Lärm zu nächtlicher Stunde. Sofort. Und dass er alles zu unternehmen habe, dass es zu keinen weiteren Lärmklagen komme. Herr Müller fühlte sich vor den Kopf gestossen. Er wusste zwar, dass er mit seinem Betrieb seit einer Weile aneckte. Eigentlich, seit dem Herr Müller hierhergezogen war. Er beschloss allerdings, in gutem Glauben, dass er im Recht sei, sich nicht einfach zu fügen. Er rekurrierte beim Baurekursgericht, derjenigen Stelle, welche in solchen Fällen zuständig ist. Die Richter beschlossen, sich dieser Angelegenheit anzunehmen und sie statteten Herrn Müller einen Besuch ab. Mit eigenen Augen und Ohren wollten sie sich vergewissern, ob hier etwas nicht rechtens sei.

Es kam, wie es nicht hätte kommen dürfen – würde man gesunden Menschenverstand walten lassen. Die Richter gaben den Behörden, und damit dem Kläger Recht: Hier muss es während der Nacht still werden. Unverzüglich. Ja, hier. In dieser Zone, in welcher eigentlich jeder mit dieser Art Lärmemissionen rechnen müsste. Was auch Anwohnerinnen und Anwohner bestätigen. Sie sagen, dass Herr Meier niemals hätte hierher ziehen sollen, wenn er diesen Lärm nicht erträgt. Und dass er doch besser in YZ wohnen sollte, dort wäre es bestimmt besser. Genau so tickt auch Herr Müller. Er lässt sich auch vom Baurekursgericht nicht einschüchtern, und er will, wenn es notwendig werden sollte, mit dem Fall bis vor Bundesgericht. Die Geschichte bekommt damit nationale Bedeutung. Besonders für Betreiber gleicher und ähnlicher Betriebe. Auch ihnen droht, dass Einzelkläger sie zum verstummen bringen könnten, wenn diesen die nächtliche Ruhestörung nicht passt. Und das, verehrte Leserin, sehr verehrter Leser, würde unser Land nachhaltig verändern. Glauben Sie mir.

Und nun kommen Sie zum Zug. Die kurze Geschichte ist erzählt, sie ist wahr, kein Wort darin erfunden. Herr Müller befindet sich genau an diesem Punkt, der Ausgang ist ungewiss – für ihn und alle direkt und indirekt Betroffenen. Haben Sie erraten, wo wir uns befinden in dieser Erzählung? Wirklich? Scrollen Sie nach unten und finden Sie da die Lösung.

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Herr Müller ist Bauer, er betreibt einen Bauernhof in einem kleinen Weiler in der Gemeinde Wald im Zürcher Oberland. Die Übeltäter sind einige Kühe und Rinder, genau genommen ihre Glocken. Glocken, welche dafür sorgen, dass man ein Tier wieder findet, sollte es einmal ausgebüchst sein. Und gleichzeitig sind sie Symbol für die ländliche Idylle, die wir uns Stress- und Lärmgeplagte mitten in der Stadt jeweils herbeisehnen, wenn wir das bunte Treiben kaum mehr aushalten. Das Baurekursgericht sieht hinter dem Gebimmel allerdings einen nicht zumutbaren Störfaktor. Mitten in der Landwirtschaftszone! Der Rekurs gegen den vom Gemeinderat beschlossenen nächtlichen Tragverbot von Kuhglocken wird damit abgewiesen. Wie es weitergeht? Man darf gespannt sein.

Tele Züri: Bimmel-Streit
Zürcher Oberländer: Oberländer Kühe dürfen nachts keine Glocken tragen

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Autor: Pete Stiefel

Pete konnte pfeifen, bevor er der gesprochenen Sprache mächtig war – und an seinem ersten Schultag bereits schreiben. Trotzdem ist er da noch einige Jahre hingegangen. Danach schrieb und fotografierte er fürs Forecast Magazin, für Zürichs erstes Partyfoto-Portal stiefel.li, fürs 20 Minuten, MUSIQ, Q-Times, Party News, WORD Magazine, war Chefredaktor vom Heftli, lancierte das Usgang.ch Onlinemagazin – und er textete für Kilchspergers und von Rohrs Late Night Show Black’N’Blond und Giaccobo/Müller. Er trägt (vermutlich) keine Schuld daran, dass es die meisten dieser Formate mittlerweile nicht mehr gibt.

Irgendwann dazwischen gründete er in einer freien Minute seine eigene Kommunikationsagentur reihe13, die unterdessen seit weit über 13 Jahren besteht. Er ist mittlerweile in seiner zweiten Lebenshälfte, Mitinhaber vom Interior Design Laden Harrison Interiors, schrieb unterdessen Pointen für Giacobbo / Müller, Black 'n' Blond (mit Roman Kilchsperger und Chris von Rohr und irgendwann auf dem Planeten Kult gelandet. Ein kleiner Schritt für die Menschheit, ein grosser Schritt für Pete.

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